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Unterschied kosmetische – meizinische Fußpflege

Was ist der Unterschied zwischen kosmetischer und medizinischer Fußpflege?

  1. Kosmetische Fußpflege ist die Ausübung der pflegerischen, dekorativen und prophylaktischen Maßnahmen am gesunden Fuß.
  2. Medizinische Fußpflege (Podologie) ist die präventive, therapeutische und rehabilitative Behandlung am gesunden, von Schädigungen bedrohten und bereits geschädigten Fuß

Kosmetische Fußpflege

Die kosmetische Fußpflege kann erlaubnisfrei ausgeübt werden. Da sie eine
handwerksähnliche Tätigkeit ist, muss bei Beginn der Selbständigkeit eine
Gewerbeanmeldung bei einer Gewerbemeldestelle und eine Eintragung in das Verzeichnis
handwerksähnlicher Gewerbe bei der Handwerkskammer vorgenommen werden.

Podologe/in (medizinische/r Fußpfleger/in)

Die medizinische Fußpflege ist per Gesetz als eine heilberufliche Tätigkeit eingeordnet worden und damit erlaubnispflichtig: Seit dem 1. Januar 2002 darf sich nur derjenige medizinische/r Fußpfleger/in (Podologe/in) nennen, der entweder die Erlaubnis nach § 1 Satz 1 Podologengesetz oder die Berechtigung oder staatliche Anerkennung nach § 1 Satz 2 i. V. m. § 10 Abs. 1 Podologengesetz (PodG) nachweisen kann. Ausnahmen und spezielle Fallgruppen sind in § 10 Abs. 2 bis Abs. 6 PodG geregelt.
Tätigkeiten:
Podologen unterstützen die Dermatologen und Orthopäden bei ihren Tätigkeiten und arbeiten eng mit angrenzenden Berufen zusammen. Sie führen selbständig fußpflegerische Behandlungsmaßnahmen durch und erkennen eigenständig pathologische Veränderungen am Fuß, die ärztliche Behandlung erfordern. Neben den rein vorbeugenden und pflegerischen Maßnahmen verantwortet der Podologe eine Reihe von speziellen Behandlungspraktiken und Methoden. Der Podologe entfernt nicht mehr nur schmerzende Hühneraugen, störende Schwielen und deformierte Fußnägel. Er tritt auch als Berater auf, besitzt Kenntnisse und Erfahrungen über Medikamente, Verbandmaterialien, Entlastungsmöglichkeiten, Badezusätze. Darüber hinaus ist er insbesondere in der Lage, so genannte Risikopatienten wie Diabetiker, Bluter oder Rheumatiker fachgerecht zu behandeln.
Nur Podologen erhalten eine Zulassung als Leistungserbringer gemäß § 124 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V), nur sie können also mit den Krankenkassen abrechnen.

Welche Behandlungsmethoden umfasst das Tätigkeitsfeld des Podologen?

  • Nagelbehandlungen
  • richtiges Schneiden der Nägel, Behandlung eingerollter und eingewachsener Nägel von Nagelmykosen oder verdickten Nägeln
  • Hyperkeratosenbehandlungen
    Abtragen übermäßiger Hornhaut und Schwielen
  • Behandlung von Clavi und Verrucae
    Fachgerechtes Entfernen und Behandeln von Hühneraugen und Warzen
  • Druck- und Reibungsschutz
    Maßnahmen zur Entlastung schmerzhafter Stellen
  • Orthonyxie
    Anfertigung spezieller Nagelspangen bei eingewachsenen Nägeln
  • Orthesentechnik
    Anfertigen von langlebigen Druckentlastungen
  • Nagelprothetik künstlicher Nagelersatz
  • Fuß- und Unterschenkel-Massage
    als therapeutische Maßnahme oder zur Steigerung des Wohlbefindens
  • Allgemeine und individuelle Beratung

Quelle: IHKMagdeburg (der Begriff Podologe ist bundeseinheitlich gleich geregelt)